Israels Wahlausschuss lehnt Anträge auf Ausschluss von Otzma Jehudit und Religiösem Zionismus ab

Israels Zentraler Wahlausschuss unter Vorsitz des Richters am Obersten Gericht Noam Sohlberg hat am 24. September mit 19 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung Anträge abgelehnt, die Partei Otzma Jehudit des Ministers für Nationale Sicherheit Itamar Ben Gvir von der Knesset-Wahl am 27. Oktober auszuschließen. Mit 21 zu 3 Stimmen sprach er sich zudem gegen einen Ausschluss der gemeinsamen Liste von Religiösem Zionismus und Zehut des Finanzministers Bezalel Smotrich aus. Die von der Partei Die Demokraten und dem Zulat-Institut eingereichten Anträge beriefen sich auf Paragraf 7A des Grundgesetzes: Die Knesset, der den Ausschluss von Listen erlaubt, die Israel als jüdischen und demokratischen Staat negieren oder zu Rassismus aufstacheln. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft nannte die Beweise gegen Otzma Jehudit sehr beunruhigend, sah jedoch keine rechtliche Grundlage, eine der beiden Parteien auszuschließen.