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Kenias Straßenbehörde gibt Händlern 30 Tage zur Räumung von vier Straßenrandstreifen

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Courtroom-sketch editorial illustration of a Kenyan fruit vendor beside a street; archival context, not a depiction of the September 2026 KeNHA notice or the four named road reserves, rendered in warm ochre and slate-blue pastel strokes.

Kenias nationale Fernstraßenbehörde hat Straßenhändlern und anderen Nutzern laut einer Mitteilung vom 29. September 30 Tage gegeben, Waren und unerlaubte Bauten aus den Reservestreifen entlang vier nationaler Straßen zu entfernen. Betroffen sind Likoni–Ukunda–Lunga Lunga (A7), Kilifi–Malindi–Garsen–Witu (A7), Maili Tisa–Kitale (B14) und Eldoret–Nyaru (B124). Die Behörde setzte den 29. Oktober als Frist und erklärte, danach verbliebene Bauten könnten auf Kosten ihrer Eigentümer entfernt werden. Die Räumung soll Platz für geplante Verbesserungen an Nebenfahrbahnen, Bushaltebuchten, Entwässerung und Verkehrssicherheit schaffen.

Quellen

Sekundärquellen:123

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