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Kenias Berufungsgericht bestätigt Gesetz über bezahlbaren Wohnraum und Wohnungsbauabgabe von 1,5 Prozent

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Courtroom-sketch editorial illustration of an archival February 2025 view of the Judiciary of Kenya building in Nairobi, its columned central portico, arched windows and tiled roof facing a paved plaza where a pedestrian walks past the seated Jomo Kenyatta statue on its stone plinth, with office towers behind; institutional context for Kenya's courts, not the September 25, 2026 Court of Appeal ruling on the housing levy, rendered in warm ochre and slate-blue pastel strokes.

Kenias Berufungsgericht hat am Freitag, dem 25. September, die Berufungen gegen das Gesetz über bezahlbaren Wohnraum von 2024 zurückgewiesen und entschieden, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist und die Abgabe von 1,5 Prozent auf das Bruttogehalt, die Arbeitgeber in gleicher Höhe ergänzen, weiter erhoben werden kann. „Nach Prüfung der eingereichten Schriftsätze sehen wir in dieser Berufung keine Grundlage und weisen sie hiermit zurück“, erklärten die Richter. Das Gericht befand, dass die kenianische Steuerbehörde die Abgabe rechtmäßig erheben darf und dass die Zuweisung öffentlichen Landes für den Wohnungsbau ohne Zustimmung der Nationalen Landkommission rechtswidrig wäre. Es stellte fest, dass die Kommission für Einnahmenverteilung vor der Debatte des Parlaments über den Gesetzentwurf hätte konsultiert werden müssen, ließ das Gesetz aber in Kraft. Zu den Berufungsklägern gehörte der Senator von Busia, Okiya Omtatah.

Quellen

Sekundärquellen:12345

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