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US-Justizministerium begrüßt Abweisung von Michigans Kartellklage gegen Ölkonzerne

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Courtroom-sketch editorial illustration of the Robert F. Kennedy Department of Justice Building in Washington, viewed from Constitution Avenue with roadside trees, rendered in warm ochre and slate-blue pastel strokes; archival architectural context, not a depiction of the September 2026 ruling or announcement.

Das US-Justizministerium begrüßte am 23. September die Abweisung der Kartellklage Michigans gegen BP, Chevron, Exxon Mobil, Shell und das American Petroleum Institute durch ein Bundesgericht. Generalstaatsanwältin Dana Nessel hatte den Beklagten in ihrer Klage vom Januar vorgeworfen, den Wettbewerb durch erneuerbare Energien unterdrückt und dadurch die Kosten für Verbraucher in Michigan erhöht zu haben. Nach Angaben des Ministeriums unterstreicht die Entscheidung vom 22. September, dass klagende Bundesstaaten ihre Klagebefugnis nach dem Kartellrecht nachweisen müssen. Bundesjuristen hatten dem Gericht eine Stellungnahme zu den rechtlichen Grenzen von Michigans Ansprüchen vorgelegt. Ministeriumsvertreter erklärten, das Kartellrecht schütze Wettbewerb und Verbraucher, und kritisierten seine Nutzung zur Verfolgung klimapolitischer Ziele.

Quellen

Primärquellen:12

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