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Türkei entzieht Istanbuler Filiale der Bank Mellat die Betriebserlaubnis

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Courtroom-sketch editorial illustration of archival contextual overlapping stacks of United States one-dollar bills viewed close-up from above; it does not depict Bank Mellat, its Istanbul branch, Türkiye's Banking Regulation and Supervision Agency, or the September 2026 operating-license revocation, rendered in warm ochre and slate-blue pastel strokes.

Die türkische Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde hat der Istanbuler Filiale der Bank Mellat Head Office Tehran die Betriebserlaubnis entzogen. Der Beschluss 11572 wurde am 18. September gefasst und am 19. September in Ausgabe 33375 des Amtsblatts veröffentlicht. Die Behörde berief sich auf Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b des Bankengesetzes 5411. Dieser erlaubt Maßnahmen, wenn die Fortführung des Betriebs die Rechte von Einlegern oder Inhabern von Beteiligungsfonds beziehungsweise die Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems gefährdet. Der veröffentlichte Beschluss beschrieb weder die zugrunde liegenden Feststellungen noch einen konkreten betrieblichen Verstoß oder eine Verbindung zu US-Sanktionen.

Quellen

Sekundärquellen:123

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