Australien schlägt Wahlmodell mit festen Ausschüttungen zur Umgehung der 30%-Treuhandsteuer vor

Australiens Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem am 1. Juli 2028 bestehende Ermessens-Treuhandgesellschaften feste Ausschüttungen an vorab benannte Begünstigte wählen und damit die geplante Mindeststeuer von 30% vermeiden können. Nach Angaben des Finanzministeriums erfordert die Wahl keine Umstrukturierung und dürfte keine Stempelsteuer der Bundesstaaten oder Territorien auslösen. Mehr als 90% der 2,7 Millionen aktiven Kleinunternehmen Australiens wären in einem beliebigen Jahr nicht betroffen. Der Entwurf nimmt zudem gemeinnützige Treuhandgesellschaften, Sondertreuhandgesellschaften für Menschen mit Behinderung und echte testamentarische Treuhandgesellschaften aus; Stellungnahmen sind bis zum 18. September möglich.