Israels Wahlkommission lehnt landesweite Verlängerung der Wahlzeiten ab
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Israels Zentrale Wahlkommission hat am 27. Oktober einen Antrag abgelehnt, die Wahllokale bei der Wahl zur 26. Knesset landesweit über die vorgesehene Schließzeit um 10 Uhr abends hinaus geöffnet zu halten. Eine örtliche Ausnahme galt in Hebron, wo die Stimmabgabe nach einem Stromausfall bis 10 Uhr abends verlängert wurde. Die Kommission erklärte, „unter den gegenwärtigen Umständen gibt es keine Rechtfertigung für eine Verlängerung der Wahlzeiten“. Sie verwies auf eine hohe Beteiligung in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und erklärte, keinen Bedarf für eine allgemeine Verlängerung festgestellt zu haben. Wer sein Wahllokal vor dessen Schließzeit erreicht, kann auch dann noch wählen, wenn er in der Schlange warten muss. Der Likud reichte den Verlängerungsantrag über Rechtsanwalt Ilan Bombach beim Vorsitzenden der Kommission, Richter Noam Sohlberg, ein. Die Partei verwies auf Berichte über ungewöhnlich lange Schlangen und erklärte, Regen erschwere den Zugang zu den Wahllokalen. Zusätzliche Zeit könne den Andrang verringern und verhindern, dass Wähler ihre Gelegenheit zur Stimmabgabe verlören, argumentierte sie. Bereits zuvor am 27. Oktober hatte der kommissarische Direktor der Kommission, Din Livne, Anweisungen erlassen, um die Schlangen unter Wahrung der Identitätsprüfung und der Integrität der Wahl zu verkürzen. Die Mitarbeiter sollten die Identität des nächsten Wählers prüfen, während ein anderer hinter dem Wahlschirm stand, zusätzliche individuelle Anliegen gesondert bearbeiten und während des Unterzeichnens der Umschläge weiter Wähler einlassen. Die Anweisungen bekräftigten auch, dass eine Ankunft bis zur vorgesehenen Schließzeit das Wahlrecht trotz einer Warteschlange wahrt.